Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KÖRPERBAU – Personal Training & Coaching
Hannes Mörtl
Hunoldstraße 16a
6020 Innsbruck, Österreich
Telefon: +43 650 9827759
E-Mail: training@koerperbau.at
Stand: 19. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen KÖRPERBAU, Hannes Mörtl (nachfolgend
„KÖRPERBAU“), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunden“) über Personal Training, Open Gym,
Trainingsplanung, Coaching, Diagnostik, Höhentraining und weitere angebotene Dienstleistungen.
2. Art, Umfang, Preis und Laufzeit der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der zum Vertragsabschluss geltenden
Produktbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
3. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
4. Für eigenständige ärztliche Untersuchungen und medizinische Behandlungen gelten gegebenenfalls gesonderte
Vereinbarungen.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Verträge können persönlich, schriftlich oder über den KÖRPERBAU-Onlineshop abgeschlossen werden.
2. Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags werden die wesentlichen Vertragsinformationen einschließlich
Leistungsumfang, Preis, Vertragsdauer, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls automatischer Verlängerung
bereitgestellt.
3. Bei Online-Bestellungen erfolgt der kostenpflichtige Vertragsabschluss über eine entsprechend eindeutig
gekennzeichnete Bestellschaltfläche.
4. Der Kunde erhält bei Online-Vertragsabschlüssen eine Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten
Vertragsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.
5. Die bloße Registrierung in der KÖRPERBAU App oder die Aktualisierung persönlicher Kundendaten begründet keine
kostenpflichtige Mitgliedschaft.
§ 3 Leistungen
1. KÖRPERBAU bietet insbesondere folgende Leistungen an:
• Personal Training 1:1 und 2:1
• Open Gym Coaching
• Individuelle Trainingsplanung
• Mitgliedschaften und Trainingsbetreuung
• 3D-Bodyscan
• Leistungsdiagnostik
• IHHT-Höhentraining
• Weitere individuell vereinbarte Leistungen
2. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot.
KÖRPERBAU / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
3. Personal Training bezeichnet eine individuell betreute Trainingseinheit mit einem Trainer. Beim Personal Training 2:1
trainieren zwei Personen gemeinsam mit einem Trainer.
4. Open Gym bezeichnet das selbstständige Training in den dafür vorgesehenen Trainingsbereichen. Eine durchgehende
persönliche Trainerbetreuung ist dabei nicht enthalten.
5. KÖRPERBAU verpflichtet sich zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter Trainings-
oder Leistungserfolg wird nicht garantiert.
§ 4 Mitgliedschaften
1. KÖRPERBAU bietet insbesondere folgende Mitgliedschaften an:
• PLAN
• PURE 1
• PURE 4
• PERFORM 1
• PERFORM 2
• PERFORM 4
2. Die jeweils enthaltenen Personal-Training-Einheiten, Open-Gym-Einheiten, Trainingsplanungsleistungen und sonstigen
Zusatzleistungen ergeben sich aus der beim Vertragsabschluss geltenden Produktbeschreibung.
3. Für PLAN gilt eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten.
4. Für PURE 1 und PURE 4 gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten.
5. Für PERFORM 1, PERFORM 2 und PERFORM 4 gilt eine Vertragslaufzeit von drei Monaten.
6. Der Vertragsbeginn wird bei Abschluss der Mitgliedschaft vereinbart.
7. Die Mitgliedschaftsbeiträge sind entsprechend dem vereinbarten Zahlungsintervall zu entrichten.
§ 5 Vertragsverlängerung und Kündigung
1. Bei PLAN, PURE 1 und PURE 4 ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Verlängerung um jeweils einen Monat
vorgesehen.
2. Bei PERFORM 1, PERFORM 2 und PERFORM 4 ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Verlängerung um jeweils drei
Monate vorgesehen.
3. Eine automatische Verlängerung erfolgt ausschließlich, sofern diese wirksam vereinbart wurde und die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
4. KÖRPERBAU wird Kunden rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist gesondert und nachweisbar auf die bevorstehende
Vertragsverlängerung, die Kündigungsmöglichkeit und die Folgen einer unterlassenen Kündigung hinweisen.
5. Die vereinbarte ordentliche Kündigungsfrist beträgt zehn Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode, soweit diese
Frist rechtlich wirksam vereinbart wurde.
6. Kündigungen können insbesondere per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei
KÖRPERBAU.
7. Das Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Bei längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen, welche die Nutzung der vereinbarten Leistungen wesentlich
verhindern, werden die gesetzlichen Rechte berücksichtigt und gegebenenfalls individuelle Lösungen vereinbart.
§ 6 Nutzung der Mitgliedschaftsleistungen
1. Bei PERFORM-Mitgliedschaften können die enthaltenen Personal-Training- und Open-Gym-Einheiten innerhalb des
jeweiligen dreimonatigen Leistungszeitraums flexibel genutzt werden.
2. Bei PURE 1 und PURE 4 stehen die vereinbarten Personal-Training-Einheiten monatlich zur Verfügung.
KÖRPERBAU / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
3. Nicht genutzte monatliche Personal-Training-Einheiten können bei PURE 1 und PURE 4 innerhalb des jeweiligen
Leistungsmonats nach Vereinbarung in jeweils zwei Open-Gym-Einheiten umgewandelt werden.
4. Die umgewandelten Open-Gym-Einheiten werden dem Kundenkonto durch KÖRPERBAU gutgeschrieben.
5. Für diese gutgeschriebenen Open-Gym-Einheiten gilt ein vorgesehener Nutzungszeitraum von zwölf Monaten ab dem
Zeitpunkt der Gutschrift. Sie können auch nach Beendigung der Mitgliedschaft genutzt werden.
6. Nicht genutzte Mitgliedschaftseinheiten werden grundsätzlich nicht automatisch in den nächsten Leistungszeitraum
übertragen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Können vereinbarte Leistungen aus Gründen, die KÖRPERBAU zu vertreten hat, nicht erbracht werden, bleiben die
gesetzlichen Ansprüche der Kunden auf entsprechende Ersatzleistung, Preisminderung oder Rückerstattung
unberührt.
1. Personal-Training-Termine werden individuell mit dem zuständigen Trainer vereinbart.
2. Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung ist bis spätestens 16 Stunden vor Trainingsbeginn möglich.
3. Einzelbuchungen und Trainingsblöcke: Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann eine Stornogebühr von 69 € pro reserviertem Trainertermin verrechnet werden. Dies gilt auch für Personal Training 2:1, wobei die Gebühr insgesamt nur einmal anfällt. Bei Trainingsblöcken bleibt die gebuchte Einheit erhalten.
4. Mitgliedschaften: Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die gebuchte Personal-Training-Einheit als verbraucht gewertet. Als Ersatz werden dem Kunden zwei Open-Gym-Einheiten gutgeschrieben. Eine zusätzliche Stornogebühr fällt nicht an.
5. Die vorstehenden Regelungen gelten nur, soweit sie wirksam vereinbart und im Einzelfall rechtlich zulässig und angemessen sind. Insbesondere werden ersparte Aufwendungen, eine anderweitige Vergabe des Termins und berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Bei unvorhersehbaren wichtigen Gründen, insbesondere akuten gesundheitlichen Notfällen, kann eine individuelle Lösung vereinbart werden.
7. Muss KÖRPERBAU einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Terminvereinbarungen und Terminverschiebungen erfolgen grundsätzlich über den zuständigen Trainer oder KÖRPERBAU.
§ 8 Open Gym – Buchung und Stornierung
1. Open-Gym-Einheiten können über die KÖRPERBAU App nach Verfügbarkeit gebucht werden.
2. Eine reguläre Open-Gym-Einheit umfasst 90 Minuten.
3. Die Buchung ist bis drei Stunden vor Beginn der jeweiligen Einheit möglich, sofern ein freier Platz verfügbar ist.
4. Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis spätestens sechs Stunden vor Beginn der gebuchten Einheit
möglich.
5. Eine spätere Stornierung ist über das Buchungssystem bis zum Beginn der Einheit möglich.
6. Bei einer Stornierung innerhalb von sechs Stunden vor Trainingsbeginn oder bei Nichterscheinen kann die gebuchte
Einheit als verbraucht gewertet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der Umstände
angemessen ist.
7. Wird eine bestätigte Einheit durch KÖRPERBAU abgesagt oder kann der gebuchte Trainingsbereich nicht bereitgestellt
werden, wird eine entsprechende Ersatzmöglichkeit angeboten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Die Nutzung ist ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitfensters und in den dafür vorgesehenen Trainingsbereichen
gestattet.
9. Open Gym ist selbstständiges Training und beinhaltet keine durchgehende persönliche Betreuung durch einen Trainer.
KÖRPERBAU / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 9 Personal-Training- und Open-Gym-Blöcke
1. KÖRPERBAU bietet Personal-Training-Blöcke mit fünf, zehn oder zwanzig Einheiten sowie gesonderte Open-Gym-
Blöcke an.
2. Personal Training 2:1 wird für zwei gemeinsam trainierende Personen angeboten. Der vereinbarte Preis bezieht sich auf
die gemeinsame Trainingseinheit.
3. Für die im Onlineshop angebotenen Personal-Training- und Open-Gym-Blöcke gilt ein vorgesehener Nutzungszeitraum
von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Beginn.
4. Die Einheiten können innerhalb dieses Zeitraums nach Verfügbarkeit und entsprechend den geltenden
Buchungsbedingungen genutzt werden.
5. Nach Ablauf des vorgesehenen Nutzungszeitraums bleiben gesetzliche Ansprüche auf noch nicht erbrachte, bereits
bezahlte Leistungen unberührt. Ein automatischer vollständiger Wertverfall wird nicht vereinbart.
6. Trainingsblöcke sind grundsätzlich personenbezogen. Eine Übertragung auf andere Personen ist nach vorheriger
Vereinbarung mit KÖRPERBAU möglich.
7. Für Terminabsagen gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen für Personal Training beziehungsweise Open Gym.
§ 10 Trainingsplanung und KÖRPERBAU App
1. Im Rahmen bestimmter Mitgliedschaften stellt KÖRPERBAU eine individuelle Trainingsplanung sowie den Zugang zur
KÖRPERBAU App über den Softwareanbieter Virtuagym zur Verfügung.
2. Der Umfang der Trainingsplanung, Trainingsanpassung und Betreuung richtet sich nach dem gebuchten Angebot.
3. Die App dient insbesondere der Trainingsplanung, Trainingsdokumentation, Terminbuchung und Kommunikation.
4. Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Mit Beendigung einer Mitgliedschaft endet der Anspruch auf die darin enthaltene laufende Trainingsplanung und
Betreuung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6. Ein gegebenenfalls weiterhin bestehender technischer App-Zugang begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose
Fortsetzung der bisherigen Leistungen.
7. Bei technischen Störungen bemüht sich KÖRPERBAU um angemessene Ersatzlösungen. Gesetzliche Ansprüche
bleiben unberührt.
§ 11 Diagnostik, Probetraining und IHHT
1. Probetrainings, 3D-Bodyscans, Laktat-Leistungsdiagnostik und IHHT-Höhentraining werden entsprechend dem
vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.
2. Die Terminvereinbarung erfolgt individuell nach Verfügbarkeit.
3. Für verbindlich vereinbarte Einzeltermine gelten die Stornierungsbedingungen des Personal Trainings sinngemäß,
sofern keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
4. Die Ergebnisse sportwissenschaftlicher Diagnostik dienen der Trainingssteuerung und Leistungsbeurteilung. Eine
ärztliche Diagnose wird dadurch nicht ersetzt, sofern nicht ausdrücklich eine ärztliche Untersuchung vereinbart
wurde.
5. Bei IHHT-Höhentraining und anderen Leistungen mit möglichen gesundheitlichen Kontraindikationen erfolgt eine
geeignete Abklärung und Aufklärung vor der Anwendung.
6. Für IHHT-Blöcke gelten die beim Kauf vereinbarten Leistungsumfänge und Nutzungszeiträume. Gesetzliche Ansprüche
bleiben unberührt.
§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlich anfallenden
Umsatzsteuer.
KÖRPERBAU / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2. Mitgliedschaftsbeiträge werden entsprechend dem vereinbarten Zahlungsintervall fällig.
3. Einzelbuchungen und Trainingsblöcke sind grundsätzlich beim Kauf zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
4. Zusätzliche Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mahn- und Betreibungskosten können nur im gesetzlich
zulässigen und angemessenen Umfang verlangt werden.
6. Eine Änderung vereinbarter Preise während einer laufenden Vertragsperiode erfolgt nur bei entsprechender rechtlicher
Grundlage oder ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 13 Gesundheit und Trainingsteilnahme
1. Kunden haben die Trainingsgeräte bestimmungsgemäß zu verwenden und sicherheitsrelevante Anweisungen zu
beachten.
2. Kunden werden gebeten, gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden mitzuteilen, soweit dies für die sichere
Durchführung der konkret vereinbarten Leistung erforderlich ist.
3. Bei gesundheitlichen Bedenken kann KÖRPERBAU eine ärztliche Abklärung empfehlen.
4. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung, kann die Durchführung einer
Trainingseinheit aus sachlichen Sicherheitsgründen unterbrochen oder abgelehnt werden.
5. Die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten erfolgt auf geeigneter Rechtsgrundlage und nach gesonderter
datenschutzrechtlicher Information.
6. Gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Hausordnung und Nutzung der Räumlichkeiten
1. Kunden haben auf andere trainierende Personen Rücksicht zu nehmen und die Trainingsräume sowie Geräte sorgfältig
zu behandeln.
2. Geräte und Trainingsflächen sind nach der Nutzung ordnungsgemäß zu hinterlassen.
3. Das Training unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Substanzen ist untersagt.
4. Der Zugang zu den Trainingsräumlichkeiten ist ausschließlich berechtigten Personen gestattet.
5. Persönliche Zugangscodes oder Zutrittsberechtigungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6. Die Mitnahme weiterer Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung von KÖRPERBAU zulässig.
7. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen wesentliche Sicherheits- und Verhaltensregeln kann
KÖRPERBAU im gesetzlich zulässigen Umfang geeignete Maßnahmen ergreifen.
§ 15 Haftung
1. KÖRPERBAU haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
3. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unbeschränkt.
4. Gesetzlich zwingende Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
1. KÖRPERBAU verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.
2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsabwicklung, Kundenverwaltung, Trainingsorganisation,
Terminbuchung und Bereitstellung der vereinbarten digitalen Leistungen.
KÖRPERBAU / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
3. Weitere Informationen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und
Betroffenenrechten sind den gesonderten Datenschutzinformationen zu entnehmen.
4. Freiwillige Einwilligungen, insbesondere für Marketingmaßnahmen oder bestimmte Verarbeitungen von
Gesundheitsdaten, werden bei Bedarf getrennt eingeholt.
§ 17 Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
1. Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und
Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
2. Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsabschluss.
3. Vor Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird der Kunde gesondert über das Rücktrittsrecht, seine Ausübung,
mögliche Ausnahmen und gegebenenfalls anfallende anteilige Kosten informiert. Ein Muster-Rücktrittsformular wird
zur Verfügung gestellt.
4. Beginnt die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits während der Rücktrittsfrist, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen über einen möglichen anteiligen Wertersatz.
5. Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen.
2. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
3. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.